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   BPatG, 21.02.2002 - 25 W (pat) 167/01   

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BPatG, 21.02.2002 - 25 W (pat) 167/01 (https://dejure.org/2002,21754)
BPatG, Entscheidung vom 21.02.2002 - 25 W (pat) 167/01 (https://dejure.org/2002,21754)
BPatG, Entscheidung vom 21. Februar 2002 - 25 W (pat) 167/01 (https://dejure.org/2002,21754)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 28.06.2001 - I ZB 1/99

    INDIVIDUELLE; Unterscheidungskraft einer Wortmarke

    Auszug aus BPatG, 21.02.2002 - 25 W (pat) 167/01
    Denn "smartbuilding.de" erweist sich in Bezug auf diese Waren und Dienstleistung weder als eine beschreibende Sachangabe im Sinne von § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG noch bestehen sonstige Anhaltspunkte für die Annahme, der inländische Verkehr werde hierin nur ein sonstiges gebräuchliches Wort und nicht auch einen individualisierenden betrieblichen Herkunftshinweis für die Ware selbst oder die Dienstleistung sehen, zumal bei der Beurteilung des Schutzhindernisses des § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG grundsätzlich von einem großzügigen Maßstab auszugehen ist (vgl zur ständigen Rechtsprechung des BGH MarkenR 2000, 420, 421 - RATIONAL SOFTWARE CORPORATION; BGH MarkenR 1999, 349, 351 - YES; BGH GRUR 2002, 64 - INDIVIDUELLE).
  • BGH, 05.07.2001 - I ZB 8/99

    AC; Freihaltungsbedürfnis für eine Buchstabenfolge

    Auszug aus BPatG, 21.02.2002 - 25 W (pat) 167/01
    Handelt es sich um ein Waren- und/oder Dienstleistungsverzeichnis, welches wie vorliegend durch einzelne Oberbegriffe wie zB "Druckereierzeugnisse" oder "Erstellen von Programmen für die Datenverarbeitung" eine Vielzahl unterschiedlicher Waren und/oder Dienstleistungen umfasst, so ist das angemeldete Zeichen von der Eintragung für den beanspruchten Oberbegriff bereits ausgeschlossen, wenn sich auch nur für eine spezielle hierunter fallende Ware bzw Dienstleistung ein Eintragungshindernis ergibt (BGH WRP 2002, 91, 93-94 - AC - unter Hinweis auf BGH GRUR 1997, 634, 635 - Turbo II - zum Löschungsverfahren).
  • BGH, 13.03.1997 - I ZB 4/95

    "Turbo II"; Aufgrund eines Verzichts erfolgte Teillöschung der Eintragung;

    Auszug aus BPatG, 21.02.2002 - 25 W (pat) 167/01
    Handelt es sich um ein Waren- und/oder Dienstleistungsverzeichnis, welches wie vorliegend durch einzelne Oberbegriffe wie zB "Druckereierzeugnisse" oder "Erstellen von Programmen für die Datenverarbeitung" eine Vielzahl unterschiedlicher Waren und/oder Dienstleistungen umfasst, so ist das angemeldete Zeichen von der Eintragung für den beanspruchten Oberbegriff bereits ausgeschlossen, wenn sich auch nur für eine spezielle hierunter fallende Ware bzw Dienstleistung ein Eintragungshindernis ergibt (BGH WRP 2002, 91, 93-94 - AC - unter Hinweis auf BGH GRUR 1997, 634, 635 - Turbo II - zum Löschungsverfahren).
  • EuG, 14.06.2001 - T-357/99

    Telefon & Buch / HABM (UNIVERSALTELEFONBUCH)

    Auszug aus BPatG, 21.02.2002 - 25 W (pat) 167/01
    Denn nach ständiger Rechtsprechung ist ein aktuelles Freihaltebedürfnis auch dann anzunehmen, wenn die fragliche Bezeichnung gegenwärtig zwar noch nicht als Sachangabe verwendet wird, eine solche Verwendung aber jederzeit in Zukunft zu erwarten ist (vgl EuG MarkenR 2001, 324, 326 Tz 29 ff - UNIVERSALTELEFONBUCH - BGH MarkenR 2001, 363, 365 - REICH UND SCHOEN - mit weiteren Nachweisen) und hierfür hinreichend sichere Anhaltspunkte bestehen.
  • BGH, 01.03.2001 - I ZB 54/98

    REICH UND SCHOEN; Unterscheidungskraft und Freihaltebedürfnis einer Wortfolge

    Auszug aus BPatG, 21.02.2002 - 25 W (pat) 167/01
    Denn nach ständiger Rechtsprechung ist ein aktuelles Freihaltebedürfnis auch dann anzunehmen, wenn die fragliche Bezeichnung gegenwärtig zwar noch nicht als Sachangabe verwendet wird, eine solche Verwendung aber jederzeit in Zukunft zu erwarten ist (vgl EuG MarkenR 2001, 324, 326 Tz 29 ff - UNIVERSALTELEFONBUCH - BGH MarkenR 2001, 363, 365 - REICH UND SCHOEN - mit weiteren Nachweisen) und hierfür hinreichend sichere Anhaltspunkte bestehen.
  • BGH, 17.02.2000 - I ZB 33/97

    Bücher für eine bessere Welt; Unterscheidungskraft einer Wortfolge

    Auszug aus BPatG, 21.02.2002 - 25 W (pat) 167/01
    Denn die mit einer verallgemeinernden Aussagen einhergehende "Unbestimmtheit" steht der Eignung als freihaltebedürftiger Sachbegriff nicht entgegen (vgl für die Sammelbezeichnung "Bücher für eine bessere Welt" BGH MarkenR 2000, 330, 332), zumal wenn wie hier bei der Verwendung des beliebten englischen Modeworts "smart" für "intelligent" als Wortbestandteil nicht ausschließlich ein fachsprachliches, sondern zugleich auch ein Verwendungsinteresse der Unternehmen als verbraucherorientierte werbewirksame Sachinformation im Vordergrund steht und deshalb selbst begrifflich eher unbestimmte Angaben zur Beschreibung geeignet und freihaltebedürftig sein können (vgl zur Bedeutung des Verkehrsverständnisses auch Althammer/Ströbele MarkenG, 6. Aufl, § 8 Rdn 26, 69).
  • BGH, 11.05.2000 - I ZB 22/98

    RATIONAL SOFTWARE CORPORATION; Betrachtung einer aus einer Wortfolge bestehenden

    Auszug aus BPatG, 21.02.2002 - 25 W (pat) 167/01
    Denn "smartbuilding.de" erweist sich in Bezug auf diese Waren und Dienstleistung weder als eine beschreibende Sachangabe im Sinne von § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG noch bestehen sonstige Anhaltspunkte für die Annahme, der inländische Verkehr werde hierin nur ein sonstiges gebräuchliches Wort und nicht auch einen individualisierenden betrieblichen Herkunftshinweis für die Ware selbst oder die Dienstleistung sehen, zumal bei der Beurteilung des Schutzhindernisses des § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG grundsätzlich von einem großzügigen Maßstab auszugehen ist (vgl zur ständigen Rechtsprechung des BGH MarkenR 2000, 420, 421 - RATIONAL SOFTWARE CORPORATION; BGH MarkenR 1999, 349, 351 - YES; BGH GRUR 2002, 64 - INDIVIDUELLE).
  • BGH, 17.05.2001 - I ZB 60/98

    Gute Zeiten - Schlechte Zeiten; Unterscheidungskraft einer Wortfolge

    Auszug aus BPatG, 21.02.2002 - 25 W (pat) 167/01
    Die angemeldete Bezeichnung reduziert sich deshalb in Bezug auf die Waren "Druckereierzeugnisse, Lehr- und Unterrichtsmaterial" auf eine verständliche Beschreibung des möglichen Inhalts und in Bezug auf die Dienstleistungen "Immobilienwesen; Erstellen von Programmen für die Datenverarbeitung, insbesondere im Bauwesen" auf den möglichen Gegenstand dieser Dienstleistungen bzw eine verständliche Beschreibung des Inhalts der Werke, die Gegenstand dieser Dienstleistungen sein können - wie zB Programme für Smartbuildings - (vgl auch BGH MarkenR 2001, 2001, 363, 365 - REICH UND SCHOEN; MarkenR 2001, 368, 370 - Gute Zeiten - Schlechte Zeiten) und ist in dieser Bedeutung als Fachbegriff auch nachweislich jedenfalls in den Vereinigten Staaten von Amerika bereits fest etabliert.
  • BGH, 15.07.1999 - I ZB 16/97

    YES; Unterscheidungskraft einer Marke

    Auszug aus BPatG, 21.02.2002 - 25 W (pat) 167/01
    Denn "smartbuilding.de" erweist sich in Bezug auf diese Waren und Dienstleistung weder als eine beschreibende Sachangabe im Sinne von § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG noch bestehen sonstige Anhaltspunkte für die Annahme, der inländische Verkehr werde hierin nur ein sonstiges gebräuchliches Wort und nicht auch einen individualisierenden betrieblichen Herkunftshinweis für die Ware selbst oder die Dienstleistung sehen, zumal bei der Beurteilung des Schutzhindernisses des § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG grundsätzlich von einem großzügigen Maßstab auszugehen ist (vgl zur ständigen Rechtsprechung des BGH MarkenR 2000, 420, 421 - RATIONAL SOFTWARE CORPORATION; BGH MarkenR 1999, 349, 351 - YES; BGH GRUR 2002, 64 - INDIVIDUELLE).
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